Der Spuck ist langsam vorbei – mit ihm soll der Betrieb wieder weitestgehend aufgenommen werden. Erste Unternehmen haben ihre Räumlichkeiten bereits geöffnet, mal aus freiem Entschluss, mal verpflichtend. Was sagt das Arbeitsrecht? Muss ich nach Corona zurück ins Büro kommen? Was gilt für Risikogruppen? goodworkvibes hat Antworten auf die drängendsten Fragen.

Kann mich mein Chef zurück an den Arbeitsplatz beordern?

Ja – das gilt zumindest für die Mehrheit. Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Arbeitnehmer keinen ausdrücklichen Anspruch auf Homeoffice vereinbart hat, dann darf der Arbeitgeber die Arbeitsleistung im Büro anordnen. Ausnahmen: Wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber zum Beispiel am Anfang der Pandemie fest auf ein halbes Jahr Home-Office geeinigt haben. Dann gilt es diese Regelung einzuhalten – auch, wenn der Lockdown nun gelockert wurde. Auch Eltern, die für ihre unter zwölfjährigen Kinder keine Betreuung finden, könnten nicht gezwungen werden, ins Büro zurückzukehren. Generell wird Firmen eine Ankündigungsfrist von einer Woche empfohlen, damit die Mitarbeiter ihre Rückkehr vorbereiten können.

Kann meine Firma dauerhaft Heimarbeit anordnen?

Auch in diesem Falle gilt: Nein. Firmen dürfen ihre Mitarbeiter nicht einseitig dazu anweisen, dauerhaft von zu Hause aus zu arbeiten. „Das würde zu stark ins Privatleben eingreifen” sagt Schröder.

Was gilt für Risikogruppen und wenn ich mich fürchte, Corona zu bekommen?

Mitarbeiter haben kein Recht, präventiv zu Hause zu bleiben.  Das gilt selbst für Risikogruppen – allerdings haben Firmen hier größere Fürsorgepflichten. Der Arbeitgeber muss also Schutzmaßnahmen sicherstellen.  Wer sich aus diesen Gründen weigert, zur Arbeit zu kommen, dem drohen Abmahnung oder gar Kündigung.

Was ist, wenn ich meine Kinder zuhause betreuen muss und nicht ins Büro kann?

Hierbei gilt: Arbeitnehmer, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben, dürfen zuhause bleiben. Wiederum anders verhält es sich, wenn das Unternehmen selbst Betreuungen oder Kitas anbieten.

Welche Fragen schwirren dir noch im Kopf? Schreib es gern in die Kommentare, sodass wir diese ergänzen können! 😉