Für gehandicapte, bewegungseingeschränkte oder blinde Arbeitnehmer ist ein barrierefreier Arbeitsplatz eine unverzichtbare Voraussetzung, um ihrer Beschäftigung nachzugehen. Doch Barrierefreiheit ist mehr als Rampe, Aufzug & Co. Es gibt ebenso gesetzliche Vorgaben, die Arbeitgeber veranlassen, bei der Gestaltung und Einrichtung barrierefreier Arbeitsplätze auf gewisse Besonderheiten zu achten. Welche das sind und wie Du diese sofort umsetzen kannst, das erfährst Du hier! 😉

Definition des Wortes “Barrierefreiheit”

Starten wir mit der Definition des Wortes „Barrierefreiheit“. Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Wohnungen und Arbeitsplätze, Dienstleistungen und Angebote aller Art von allen Menschen genutzt werden können und ohne fremde Hilfe zugänglich sind. So, dass jedes Mitglied der Gesellschaft am Alltag teilnehmen kann, ganz gleich ob behindert oder nicht. Grundlage dessen sind mehrere Gesetze: Die UN-Behinderrechtskonvention (UN-BRK), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und das Sozialgesetzbuch (SGB) geben vor, dass jeder Mensch gleich sein und behandelt werden soll. Eine barrierefreie Gestaltung bei Neubauten sollte unbedingt Beachtung finden. Allerdings bedeutet das für bestehende Gebäude nicht, dass es nichts zu ändern gibt. Teilweise sind aufwändige Umbauten notwendig – doch es lohnt sich! Hier ist es wichtig, gut zu planen, um teure Anpassungen zukünftig zu vermeiden. Von solch einer Umstrukturierung profitieren alle Menschen, ob mit Behinderung oder ohne. Denn dem Rücken tut die Barrierefreiheit ohnehin gut.

Barrierefreiheit in Arbeitsstätten

Fast 100 % der körperlich beeinträchtigten Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten im Büro. Daher verlangt das Baurecht ausdrücklich, Neubauten von Bürogebäuden grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Nicht nur Personen, die einen Arbeitsplatz nutzen, müssen barrierefreien Zugang haben. Gleiches gilt natürlich auch für die Personen, die dort arbeiten. Eine Behinderung ist nämlich längst kein Ausschlusskriterium bei einer Bewerbung! Durch Barrierefreiheit wird Toleranz und Respekt seitens des Unternehmens ausgedrückt, was Wettbewerber schätzen und als Benefit ansehen.

Außenbereich & Eingang

Die Barrierefreiheit beginnt mit einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz, der genügend Raum zum Ein- und Aussteigen bietet. Rampen und Aufzüge sind nötig, um einen hindernisfreien Zugang zum Gebäude zu ermöglichen. Wichtig zu wissen ist, dass Rampen eine maximale Steigung von sechs Prozent aufweisen dürfen. Aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, Rampen mit Handläufen und beidseitig mit Radabweisern auszustatten. Auch Aufzüge erleichtern den Zugang zu weiteren Etagen, vorraus gesetzt sie sind groß genug für mindestens einen Rollstuhl. Für alle Türen innerhalb des Gebäudes sowie für Aufzugtüren gilt, dass sie eine Mindestbreite von 90 Zentimeter haben müssen.

Maßnahmen im Innenbereich

Zahlreiche Maßnahmen innerhalb der Büroräume unterstützen die Barrierefreiheit. Dazu gehören ein rutschhemmender und antistatischer Bodenbelag in möglichst allen Räumen sowie freie Flächen, die genug Raum für Bewegung zulassen. Außerdem sollte eine ausreichende Flurbreite sichergestellt werden, damit sich begegnende Rollstuhlfahrer auch aneinander vorbeikommen.

Schon gewusst? Für Flure oder Wege (die länger als 15 Meter sind) schreibt der Gesetzgeber eine Mindestbreite von 1,80 Meter vor!

Ein barrierefreier Arbeitsplatz zeichnet sich neben dem bereits erwähnten außerdem durch behindertengerechte Sanitäreinrichtungen und Sozialräume aus. Das bedeutet im Einzelnen:

Notfall

  • Türen müssen bei einem Notfall von außen entriegelt werden können. Auch sind Notausgänge ausreichend zu kennzeichnen.
  • Im Sinne der Barrierefreiheit muss ein Zwei-Sinne-Prinzip etabliert sein: Das bedeutet, dass jede Art von Signal wenigstens von zwei von drei Sinnen (hören, sehen, fühlen) vermittelt werden muss.

Einrichtung

  • Sämtliche Ausstattungselemente müssen auch in sitzender Position erreichbar sein. Bei Rollstuhlfahrern ist der Greifbereich kleiner, der im Idealfall zwischen 40 Zentimetern und 1,50 Meter liegt, sodass Schalter, Schränke und sämtliche Geräte aus einer sitzenden Position erreicht werden können.
  • Rampen:  Sind Stufen auf dem Weg zum Arbeitsplatz vorhanden, werden Rampen benötigt, die kein Quergefälle besitzen und eine Steigung von maximal 6% aufweisen.
  • Fahrstühle: Sind Rampen aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Höhenunterschiede mithilfe von Treppenliften oder Aufzügen von den Rollstuhlfahrern überwunden werden. Für Fahrstühle sind die Maße von 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe vorgeschrieben. Für die Türen der Aufzüge gilt eine Breite von 90 cm.
  • Flurbreite: Bei Fluren von mehr als 15 m Länge wird eine Breite von mindestens 1,80 m abverlangt, damit zwei Rollstühle aneinander vorbeikommen können.
  • Schreibtisch: Der Schreibtisch ist nicht zu tief ausgerichtet, sodass er bequem unterfahren werden kann.
  • Bodenbeläge: Jeder Bodenbelag muss rutschhemmende und antistatische Eigenschaften haben und fest verlegt sein. Insbesondere hinter den Schreibtischen sollte es eine freie Fläche von 1,50 x 1,50 m entsprechend dem Wenderadius eines Rollstuhls geben. Am Arbeitsplatz des Rollstuhlfahrers muss ebenfalls ein rutschhemmender Bodenbelag verlegt sein.

Sanitäreinrichtungen

  • Sanitärräume sollten ebenfalls ausreichend Bewegungsfreiheit bieten.
  • Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender, Händetrockner und Abfallbehälter müssen gut erreichbar sein – auch für Rollstuhlfahrer.
  • Falls es nicht möglich ist, eine Bewegungsfläche neben dem WC von 90 Zentimeter einzurichten, ist ein seitenverstellbares WC ratsam.
  • Seitliche Griffe und eine Rückenstütze fördern die Stabilität und vermeiden Unfälle.

Außenanlagen

  • Ausreichend Pkw-Stellplätze in der Nähe des Gebäudeein- und ausganges sind unerlässlich. Diese müssen so bemessen sein, dass das Ein- und Ausladen eines Rollstuhls ohne Einschränkungen möglich ist.

Schon gewusst? Wer Nägel mit Köpfen machen möchte, sollte sich das Buch Barrierefreiheit startegisch umsetzen” anschaffen, in der Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Unternehmen und Behörden gegeben werden. Wer sich lieber ein PDF in Form einer Checkliste zuwenden möchte, dem sei dieses Dokument der VBG ans Herz gelegt!

Neu: Digitale Barrierefreiheit

Neu ist jetzt die sogenannte digitale Barrierefreiheit. Eingeführt wurde sie im September 2018. Öffentliche Stellen sind jetzt dazu verpflichtet, alle ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefrei zu machen. Das betrifft webbasierte Angebote (also Intranet und Extranet), mobile Anwendungen (Apps) und Dateiformate für’s Büro, also downloadbare pdf-Dateien und Ähnliches.

Fazit: Inklusion am Arbeitsplatz

Ein barrierefreier Arbeitsplatz kommt nicht nur behinderten Mitarbeitern zugute. Auch alle anderen Mitarbeiter profitieren von der Ergonomie, die es ihnen ermöglicht, mit ausreichend Platz ungehindert arbeiten zu können. Fühlen sich schließlich alle Kollegen wohl und können problemlos arbeiten, gibt es auch keine Barrieren im Miteinander des Arbeitsalltags.