Das Ziel von Corona-Schnelltests in Unternehmen ist klar: Sie verringern die Ansteckungsgefahr, geben etwas mehr Sicherheit und sind Teil der grundlegenden Schutzmaßnahmen (Abstand, Hygiene, Masken etc.). Weniger klar ist alles andere rund um diese Schnelltests herum: Wie sie sicher durchzuführen sind, welche Tests zum Einsatz kommen dürfen, wie man sich als Office Manager dafür ausbilden lassen kann und vieles mehr! Dieser Beitrag beantwortet deshalb die wichtigsten Fragen rund ums Thema “Selbst Testen” im Büro! Möchtest Du deiner Firma einen Gefallen tun und das Testen selbst ermöglichen? Dann kannst Du das beispielsweise mit den Ausbildungen der Dekra oder auf testen-lernen.de. Lies weiter, um mehr über dieses Vorgehen zu erfahren!

Wissenswertes & Regelungen

Unternehmen sind nun seit dem 20. April 2021 verpflichtet, allen Beschäftigten, sofern sie nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal je Kalenderwoche einen Corona-Test anzubieten. Diese Angebotspflicht ist zunächst bis Ende Juni befristet, sie kann aber verlängert werden. Mehr Informationen rund um Testangebotspflicht, Teststellen und Co findest Du hier.

Selbst testen? Wie geht das?

Wer ein negatives Testergebnis bescheinigen will, muss dazu befugt sein.Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern kostenlose Corona-Tests zur Verfügung zu stellen und sie dürfen unter bestimmten Umständen ein negatives Testergebnis bescheinigen. Voraussetzung für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist jedoch, dass mindestens eine Person im Betrieb zur Beaufsichtigung dieser Tests befugt ist. Diese Befugnis lässt sich etwa durch eine erfolgreiche Teilnahme an dem Webinar der Dekra erlangen. Die Live-Onlinetrainings sind sicher und flexibel am Schreibtisch durchzuführen. Eine andere Möglichkeit ist es, sich über testen-lernen.de ausbilden zu lassen. Die Online-Schulung dort beinhaltet Lernfilme und interaktive Quiz-Bausteine zum Thema Schnelltest-Durchführung. Eine weitere Möglichkeit bieten die Johanniter, dessen Antigen-Schnelltest-Schulung sich im Allgemeinen an Personal in Kitas, Schulen, Apotheken und Unternehmen richtet. Die Schulung erfolgt ebenfalls ausschließlich als E-Learning-Kurs. Teilnehmende Personen verfügen somit über die entsprechende Sach- & Fachkunde zur Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnell- & Selbsttests in Unternehmen

Du lernst also, wie du:

• die selbständige & sichere Durchführung von Covid19-Schnell- & Selbsttestungen im Unternehmen
• Corona-Schnell- & Selbsttests selbständig auswerten kannst
• Gefahren & Kontraindikationen erkennst
• Mitarbeitende vor Corona-Infektion im Betrieb schützt

Die Unterschiede der Testmethoden

Antigen-Schnelltests:

Bei Schnelltests liegt das Ergebnis schnell vor. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zum PCR-Test aber direkt vor Ort. Schnelltests können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden.

Selbsttests:

Ein Selbsttest kann jeder selbst, zum Beispiel zuhause, machen. Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Die Probenentnahme und -auswertung ist dementsprechend einfach. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Zuverlässigkeit und Fehlerquote:

Eine valide Aussage über eine mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 kann nur durch einen PCR-Test getroffen werden.

  • PCR-Test: eine sehr hohe Zuverlässigkeit mit einer sehr geringen Fehlerquote
  • Schnelltest: eine hohe Zuverlässigkeit mit einer geringen Fehlerquote
  • Selbsttest: eine mittelmäßige Zuverlässigkeit mit einer moderaten Fehlerquote

Wie die Schnelltests in Unternehmen sicher durchführen?

Zu Schnelltests im Unternehmen gehören ein Aufklärungsgespräch, die Entnahme, die Analyse der Probe und die Mitteilung des Ergebnisses. Relevant für die betrieblichen Antigentests („Schnelltests“) ist der Beschluss 6/2020 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS).

Die wesentlichen Schutzmaßnahmen sind:

  • Fachkundige Personen sollen die Proben entnehmen.
  • Ist dies nicht möglich, sollen fachkundige Personen diejenigen ohne Fachkunde beaufsichtigen.
  • Probennehmende Personen sind zu Beginn der Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen mündlich zu unterweisen.
  • Basis der Unterweisung ist eine auf Grundlage einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erstellte Betriebsanweisung.
  • Beim Testabstrich müssen diejenigen, die den Test durchführen, mindestens FFP2-Masken sowie geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkittel und Schutzbrillen bzw. Schutzvisiere tragen.
  • Die durchführenden Personen sind immer wieder anzuhalten, den Probenabstrich korrekt zu entnehmen und die Ablesezeiten einzuhalten.
  • Der Raum, in dem die Probenentnahme stattfindet, sollte leicht zu lüften und zu reinigen sein und die Möglichkeit bieten, unbeteiligte Personen fernzuhalten.

Sicherheit im Unternehmen

Also, worauf wartest du? Mit der Befugnis für Schnelltests kannst du deinem Unternehmen unter die Arme greifen! Teile den Beitrag, um auch andere Office Manager auf diese Möglichkeit hinzuweisen! 😉